Die Zucht- und Eintragungsordnung des ÖWHWTC

Das "Internationale Zuchtreglement" der FCI und die "Zucht- und Eintragungsordnung" des ÖKV bilden die Basis unserer Zucht:

"Grundsätzliche Voraussetzung für die Zuchtverwendung sind Gesundheit, artgemäße Entwicklung, ein rassetypisches Wesen und die Erreichung der vollen Zuchtreife."

Die Zuchtordnung des ÖWHWTC ergänzt und verschärft die Vorschriften dieser Regelwerke für die Zucht von West Highland White Terrier in Österreich vor allem in den folgenden Punkten, die Transparenz, Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein in den Vordergrund rücken:

Fachwissen

Jeder angehende Züchter hat sich vor dem ersten Deckakt über Zucht, Rasse, Genetik, rechtliche und Tierschutzbestimmungen umfassend zu informieren und den Rat des zuständigen Zuchtwartes einzuholen. Laut ÖKV-Rahmenzuchtordnung ist vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte der Besuch des Erstzüchterseminars des ÖKV (online) oder eines vergleichbaren Seminars einer Verbandskörperschaft verpflichtend. Empfohlen werden außerdem – auch für bereits aktive Züchter – diverse Fachvorträge (z. B. auf der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder bei der ÖKV-Akademie).

Zulässiges Zuchtalter

Hündinnen ab dem vollendeten 15. Lebensmonat bis zum vollendeten 8. Lebensjahr; Rüden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat ohne Altersobergrenze.

Erforderliche Ausstellungsbewertungen

Mindestformwert für Rüden und Hündinnen ist einmal "Vorzüglich" (kann durch 2 "Sehr Gut" ersetzt werden) und einmal "Sehr Gut", wobei ein Formwert des Zuchttieres (Rüde und Hündin) ab der Zwischenklasse (ab beginnendem 15. Monat) erworben werden muss. Die entsprechenden Formwerte für in Österreich stehende, zur Zucht verwendete Hunde, deren Würfe in das ÖHZB eingetragen werden sollen, müssen von anerkannten FCI-Richtern auf offiziellen FCI-Ausstellungen in Österreich mit CAC-Status erworben werden.

Vor der ersten Belegung einer Hündin bzw. vor dem ersten Deckakt eines Rüden müssen alle erforderlichen Papiere (Eintrag ins ÖHZB, Kopie Ahnentafel, Patella-Untersuchungsbericht, Ausstellungsbewertungen) an den zuständigen Zuchtwart übermittelt werden.

Medizinische Untersuchungen für die Zuchtzulassung

Für beide Elterntiere ist im Mindestalter vom vollendeten 12. Monat der Nachweis einer Untersuchung beider Kniegelenke auf Patella-Luxation (PL) zu erbringen. Hat ein Hund PL 1, muss der Partner PL 0 aufweisen. Für die Untersuchung auf Patella-Luxation ist ausschließlich das Befundformular der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit Gradeinteilung zu verwenden.

Formular Patellaluxation: wird vom befugten Tierarzt ausgefüllt

Welpen und Wurfabnahme

Bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel der Welpen müssen dem Käufer nachweislich mitgeteilt werden.

Den Zuchtwarten des ÖWHWTC und/oder einem von ihnen bevollmächtigten Vertreter muss zu jeder angemessenen Zeit die Möglichkeit zur Wurfbesichtigung und zur Wurfabnahme (in der Regel ab der 8. Lebenswoche der Welpen) gegeben werden. Der Zuchtwart und/oder ein von ihm bestimmter Vertreter ist berechtigt, zu jeder angemessenen Zeit die Zuchtstätte sowie die Haltungsbedingungen der Hunde und Welpen zu kontrollieren.

Bei der Wurfabnahme müssen die Welpen mindestens zweimal entwurmt sein und deren Impfpässe vorgelegt werden.

ÖWHWTC-Gütesiegel "Wurf mit Gütesiegel"

Die Einhaltung der Zuchtauflagen gemäß der ZEO des ÖWHWTC und die Beibringung weiterer Nachweise zur vorzüglichen Gesundheit, Wesensfestigkeit und Schönheit der Elterntiere werden für den jeweiligen Wurf gemäß dem im Anhang der ZEO fixierten Punktesystem für das ÖWHWTC-Gütesiegel "Wurf mit Gütesiegel" angerechnet. Rüde und Hündin müssen dazu überdurchschnittliche Ergebnisse in Bezug auf Gesundheit und Standardkonformität erreichen.

Das ÖWHWTC-Gütesiegel steht nur Züchtern mit Hauptwohnsitz in Österreich zu, die Mitglieder des ÖWHWTC sind und sich nicht in der Verjährungsphase von Zuchtvergehen befinden. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung aller Bestimmungen der ZEO und der Statuten des ÖWHWTC sowie aller Fristen.

Das ÖWHWTC-Gütesiegel "Wurf mit Gütesiegel" wird auf den Ahnentafeln der Welpen aus diesem Wurf angebracht sowie auf der Website des ÖWHWTC oder in anderen Online-Medien und in der UH beim Wurf vermerkt.

Einzeleintragung in das ÖHZB

Für die Einzeleintragung eines West Highland White Terriers in das ÖHZB ist ein schriftlicher Antrag an den Hauptzuchtwart des ÖWHWTC zu stellen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Dieser kann eine Begutachtung des Tieres durch einen von ihm bestimmten Formwertrichter des ÖKV verlangen. Für die Begutachtung ist ein Betrag laut Gebührenordnung an die Hauptverwaltung des ÖWHWTC zu entrichten. Diese Begutachtung muss das standardgemäße äußere Erscheinungsbild bestätigen und gilt nicht als Zuchtbewertung. Erst dann kann die Eintragung des Tieres durch den Zuchtwart des ÖWHWTC in das ÖHZB vorgenommen werden. Der ÖWHWTC ist nicht verpflichtet, Einzelhunde in das Register des ÖHZB einzutragen.

 

Dies ist ein Überblick über die wichtigsten Regelungen in der ÖWHWTC-Zuchtordnung. Die aktuelle Fassung des gesamten Dokuments ist unter Downloads zu finden.

Formulare und Anträge

Alle Formulare in unserem Download-Bereich

Our breeding regulations – short English information

Breeders' education: All breeders must have attended a breeders' seminar.

Dogs' age limit: females from the completed 15th month of life to the completed 8th year; males from the completed 12th month, no upper limit.

Required show ratings: for males and females at least 1 "excellent" (can be replaced by 2 "very good") and 1 "very good", awarded by FCI judges at official FCI exhibitions in Austria with CAC status. 1 of the results may be from the intermediate class (from the beginning of the 15th month).

Medical screenings: At the minimum age of 12 months, proof of an examination of both knee joints for patella luxation (PL). If one dog has PL 1, the partner must have PL 0.

The respective form is to be completed by the authorised veterinarian

Puppies: All puppies are checked by our Breeding Inspectors. A record of this check will be given to the new puppy owner.

ÖWHWTC Seal of Approval: Both sire and dam must achieve above-average results in terms of health and standard conformity. The Seal is printed on the puppies' pedigrees.

Entry in the Austrian stud book ÖHZB: submit a written application to Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. The Club can request an assessment of the dog by an ÖKV judge. ÖWHWTC is not obliged to register foreign dogs in the ÖHZB.

 

Please find the complete ÖWHWTC Breeding Regulation as well as all forms under Downloads.